Regenwassernutzung
Durch die städtische Entwässerungssatzung kann jeder Grundstückseigentümer Niederschlagswasser auf seinem eigenen Grundstück nutzen oder entsorgen. Wir kümmern uns im Auftrag der Stadt Bergheim um die Umsetzung: Sie müssen lediglich einen Antrag Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser bei uns stellen und ein paar Dinge berücksichtigen. So muss beispielsweise ein Zwischenzähler eingebaut werden, wenn Regenwasser als Brauchwasser genutzt wird.
Bärbel Jacob
Tel.: 02271 6071 29
E-Mail: b.jacob@swbm.de
Für Muldenversickerung, Rigolenversickerung, Einleitung in ein Gewässer ist die Untere Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises zuständig. Den Link zur Gewässer- und Wasserwirtschaft des Rhein-Erft-Kreises finden Sie hier: https://www.rhein-erft-kreis.de/umwelt-verbraucherschutz/umweltschutz-kreisplanung/gewässer-und-wasserwirtschaft