Sperrmüllabholung

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Zum Sperrmüll zählen:
sperrige, bewegliche Gegenstände aus dem Wohninnenbereich bis zu einer Länge von 2 m, Holz bis zu einem Durchmesser von 8 x 8 cm, ohne Spiegel, Glas, Fliesen oder Stein: Matratzen, gebündelte Kunststofffliesen, Koffer, Wäschekörbe, Couchgarnituren, Polsterliegen, Polsterbetten, Polsterauflagen, Innenrollos, .Skier, Spielgeräte aus Kunststoff, Kinderwagen, Bügelbretter, Wäscheständer, Kunststoffregentonne, -schnellkomposter, -blumenkasten, .-fußleisten gebündelt, Möbelstücke aus Holz, wie Tische, Schränke, Kommoden, Holzregale etc., kleine Mengen unbehandelte Holzbretter, einzelne Vierkanthölzer, Holzfußleisten, Reste von Decken- und Wandverbretterungen mit Paneel- oder Nut- und Federhölzer, 1 – 2 Zimmertüren aus Holz, auch kunststoffbeschichtete oder furnierte Spanplatten, Teppiche und Teppichbodenbelag bis 2 m Breite gerollt oder gebündelt max. 4 – 5 Rollen etc.

Nicht zum Sperrmüll gehören z.B.:
Elektrogeräte, Müllsäcke, Kartons, Außenrollos, Rollladenkästen, Fenster, Spiegel, Wannen, Becken, Fliesen, Duschkabinen, Paletten, Zäune, Schrott, Autoteile, Altreifen, Federbetten, Bauabfälle wie Dämmstoffe, Vordächer, Bauschutt, Linoleumplatten, Keramiktöpfe, Gartenhäuser, -zäune, -pfähle, -fliesen, Bauhölzer aus dem Außenbereich, Gartenmöbel aus Holz, Metalltüren, Wertstoffe, Sondermüll etc.

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    SperrmüllHaushaltsgroßgeräteBildschirmgeräte
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